KLP - Kärntner Landesverband für Psychotherapie

Berufsethik

Psychotherapiecharta

Das Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, regelt Psychotherapie als eigenständige wissenschaftliche Behandlung und sichert damit die Qualifikation der PsychotherapeutInnen.

Im Berufskodex für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurden für die österreichische PsychotherapeutInenschaft verbindliche Richtlinien für ihre psychotherapeutische Praxis festgelegt.

Die Gesundheits- und Sozialpolitik ist dafür verantwortlich, dass psychisch Leidenden der Zugang zur Psychotherapie gewährleistet wird und dass psychisch Kranke den somatisch Kranken in den Möglichkeiten der Krankenbehandlung gleichgestellt werden.

Im Folgenden wird im Sinne der Transparenz und des Schutzes für Konsumentinnen und Konsumenten über grundlegende Rahmenbedingungen der Psychotherapie und Verantwortlichkeiten der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten informiert.

Rahmenbedingungen der Psychotherapie - Erstinformation für PatientInnen

Psychotherapie ist eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsform, psychisches Leiden und Verhaltensstörungen zu mindern oder zu heilen. Der Erfolg der Psychotherapie hängt wesentlich von der Zusammenarbeit zwischen PatientIn und PsychotherapeutIn ab.

Eine psychotherapeutische Behandlung kann in Form von Einzel-, Paar-, Gruppen oder Familientherapie - dem Setting - stattfinden. Voraussetzung ist immer, dass sich PatientInnen auf diesen Prozess freiwillig einlassen.

PatientInnen haben im Besonderen das Recht

  • über mögliche Behandlungsmethoden informiert zu werden,
  • die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten frei zu wählen und
  • auf eine sorgfältige Abklärung ihrer Probleme und Leidenszustände.

Erst in einem persönlichen Gespräch mit einer/einem PsychotherapeutIn - dem Erstgespräch - kann geklärt werden, ob eine gewählte Methode im individuellen Fall helfen kann und ob das Vertrauensklima zwischen PatientIn und PsychotherapeutIn hergestellt werden kann.

Zu Beginn der Psychotherapie werden insbesondere folgende Rahmenbedingungen vereinbart

  • Mit welcher psychotherapeutischen Methode und in welchem Setting wird gearbeitet?
  • Welche Honorarbedingungen und Krankenkasssenregelungen bestehen?
  • Welche Vereinbarungen über Ort, Zeit und Dauer der Sitzungen gelten?
  • Welche Regelungen gelten für Terminabsagen und Urlaubszeiten?

PsychotherapeutInnen handeln nach ethischen und rechtlichen Grundsätzen. Sie und ihre Hilfspersonen sind bezüglich aller ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse (auch gegenüber Angehörigen, Institutionen und sonstigen Dritten) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der notwendige Informationsaustausch bei Parallelbehandlungen erfolgt nur in Absprache mit PatientInnen.

Im Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung sind positive und negative Gefühle gegenüber der PsychotherapeutInnen Teil der Behandlungsdynamik und wichtiger Inhalt des psychotherapeutischen Gespräches. Für Schwierigkeiten in der Behandlung, die zwischen PatientInnen und PsychotherapeutInnen nicht gelöst werden können, stehen insbesondere die Beschwerde- und Schlichtungsstellen der Landesverbände für Psychotherapie zur Verfügung.

Verantwortlichkeiten der PsychotherapeutInnen "In der Ausübung ihres Berufes wird von PsychotherapeutInnen ein besonders verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Person, mit der psychotherapeutischen Aufgabe sowie mit jenen Menschen gefordert, mit denen sie durch die Psychotherapie in eine besondere Beziehung eintreten" (vgl. die Präambel des Berufskodex für PsychotherapeutInnen).

PsychotherapeutInnen müssen ihre psychotherapeutische Aufgabe persönlich und eigenverantwortlich wahrnehmen. Zum Schutz des besonderen psychotherapeutischen Vertrauensverhältnisses sind sie den jeweils geltenden fachlichen, berufsethischen und berufsrechtlichen Standards verpflichtet.

Berufspflichten sind insbesondere

  • die Pflicht zur Information und Aufklärung der PatientInnen über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen von Psychotherapie,
  • die Verschwiegenheitspflicht,
  • die Dokumentationspflicht, insbesondere über Art, Dauer, Rahmenbedingungen und wichtige Vereinbarungen,
  • die Kooperationspflicht mit anderen Behandlern und Behandlerinnen sowie
  • die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.

Ethisch verantwortungsvolles Handeln kann nicht durch Gesetze und Richtlinien allein abgesichert werden. Bestimmte Situationen (z.B. bei Bedrohung des Lebens) verlangen zusätzlich zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und fachlicher Kompetenz. Dazu bedarf es fortlaufender kollegialer Verständigung über verbindliche Gesichtspunkte verantwortlichen professionellen Handelns.

Kurzinformation StGB Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses betreffend Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (PDF)
Information für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über die Einholung der Einwilligung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PDF)
Über die Unbedenklichkeit der psychotherapeutischen Behandlung (PDF)

Ethik-Artikelsammlung des ÖBVP

Mitglieder des Berufsethischen Gremiums (BEG) des ÖBVP stellen regelmäßig "Praxisnotizen" zu einschlägigen Themen zu Verfügung, die im Mitgliedermagazin NEWS publiziert werden.

Hier eine Auswahl aus dieser Artikel-Serie: