Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Psychotherapeutisches Arbeiten mit Kindern
PsychotherapeutInnen dürfen laut österreichischem Psychotherapie-Gesetz nur jene Störungsbilder und Zielgruppen behandeln, für die sie ausreichend qualifiziert sind.
Psychotherapie mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen erfordert eine besondere Qualifikation, die aufbauend auf die Psychotherapieausbildung in Form einer in sich geschlossenen Weiterbildung erworben werden soll.
Darüber hinaus sind Praxiserfahrung und laufende Fortbildung wichtige Kriterien für die Qualifikation in diesem Arbeitsbereich.
Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie umfasst immer auch die Elternarbeit und im Bedarfsfall auch die Arbeit mit dem Umfeld des Kindes.
Je nach Psychotherapiemethode und Problemstellung liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der Psychotherapie mit dem Kind und auf der psychotherapeutischen Elternberatung oder auch auf der Arbeit mit der gesamten Familie, z. B. in einer systemischen Familientherapie.
Vom Bundesministerium für Gesundheit wurden 2014 folgende Richtlinien erlassen:
BMG Richtlinie für die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen 2014 (PDF)
Weitere Infos zum Thema Säuglings-, Kinder- und Jugendpsychotherapie auf der Website des ÖBVP